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Es war erst kürzlich, am 8. März dieses Jahres, als ein Meteorit in Koblenz einschlug und dabei ein Hausdach durchschlug. Neben dem Dach wurden auch noch Fliesen im Zimmer darunter beschädigt. Die Reparatur wird dennoch mehrere Tausend Euro kosten. Da mag sich der ein oder andere fragen, wie es da eigentlich mit dem Versicherungsschutz aussieht.
Das ist nämlich so: In den drei Grundgefahren (Feuer, Leitungswasser, Sturm/Hagel) ist der Einschlag oder Anprall eines Meteoriten nicht abgesichert. Hier findet man zwar meist Flugkörper mit abgesichert, man versteht hierunter inzwischen aber ausschließlich künstlich geschaffene wie z. B. ein Flugzeug oder eine Rakete. Extrem selten finden sich bei einzelnen Versicherern auch Meteoriten als natürliche Flugkörper als mitversichert. Diese Anbieter muss man aber wirklich mit der Lupe suchen. Da die Wahrscheinlichkeit eines Meteoriteneinschlags extrem gering ist, berücksichtigen auch wir ihn nicht automatisch in unserer Risikoanalyse. Je nach Anbieter haben Sie also sehr wahrscheinlich keinen Versicherungsschutz für ein so spezielles Schadenereignis. Wenn Sie an einer Deckung interessiert sind, dann ist dies aber gegen Mehrprämie und Einschluss der sogenannten „unbenannten Gefahren“ darstellbar. In diesen ist salopp ausgedrückt alles versichert, was nicht ausdrücklich ausgeschlossen ist – auch Gesteinsbrocken aus dem All. Hier kommt es allerdings auf den Einzelfall an und man muss die Bedingungen der einzelnen VR einsehen und prüfen.
Kontaktieren Sie uns bitte, wenn Sie wissen möchten, was ein Einschluss in Ihrem konkreten Fall kosten würde. Gerne erklären wir Ihnen, was über Meteoriten hinaus dann noch mitversichert wäre und wie die wenigen Ausschlüsse lauten. Wir sind immer sehr gerne für Sie da!